Die Neutrale Kommission für die Ausarbeitung des Informationsmaterials ist von Art. 38 der Gemeindestazung vorgesehen und ist durch Art. 13 der Verordnung über die Volksbefragung der Gemeinde Terenten geregelt.
Die Neutrale Kommission für die Ausarbeitung des Informationsmaterials besteht aus 3 volljährigen Mitgliedern und wird vom Gemeinderat am Beginn einer jeden Amtsperiode für die Dauer derselben ernannt. Bürgermeister, Referenten, Gemeinderatsmitglieder und Rechnungsprüfer dürfen dieser Kommission nicht angehören.
Auf der Grundlage des Antrages der Bürger um Abhaltung des Referendums bzw. des Gemeinderatsbeschlusses, der Anberaumungsmaßnahme und der von den Befürwortern und Gegnern vorgelegten Unterlagen erstellt die neutrale Kommission in Beachtung der Bestimmungen der Satzung und dieser Verordnung das Informationsmaterial und gewährleistet dabei die Sachlichkeit und Korrektheit der Darstellungen und Informationen.