Der Seniorenbeirat ist von Art. 34-bis der Gemeindesatzung vorgesehen. Der Seniorenbeirat wird vom Gemeinderat für die Dauer der Amtsperiode ein Seniorenbeirat aus 5 bis 9 Mitgliedern eingesetzt. Der Seniorenbeirat muss wenigstens zur Hälfte aus Personen zusammengesetzt sein, die älter als 65 Jahre sind. Den Vorsitz hat der Bürgermeister oder der für den Bereich zuständige Gemeindereferent bzw. Gemeinderat inne.
Der Seniorenbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Senioren in der Gemeinde zu verbessern.