Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen

Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Terenten

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Beschreibung

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen ist von Art. 130 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 vorgesehen. 

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Kommission  für Unbewohnbarkeitserklärungen entsprechen, die zusammengesetzt ist aus:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchem des Institutes
  • einem Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Geom. Alessandro Becchimanzi

Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau

T.d.V. Alessandro Mascarello

Vertreter der Sanitätseinheit

Dr. Ing. Andreas Terrabona

Techniker der Gemeinde

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025, 07:48 Uhr