Die Friedhofskommission ist von Art. 4 der Friedhofsordnung der Gemeinde Terenten vorgesehen. Die Friedhofskommission unterstützt den Bürgermeister beratend bei der Verwaltung des Friedhofs und besteht aus folgenden Personen:
- dem Bürgermeister, bzw. einem vom ihm beauftragten Stellvertreter als Vertreter der Gemeinde
- zwei Vertretern der Gemeinde, die vom Gemeindeausschuss bestimmt werden
- dem Pfarrer bzw. einem von ihm beauftragten Stellvertreter als Vertreter der Pfarrei
- zwei Vertretern der Pfarrei, die vom Vermögensverwaltungsrat bestimmt werden
Die Friedhofskommission kann den Totengräber oder andere Personen mit besonderem Wissen in beratender Funktion fallweise zu den Sitzungen einladen.
Den Vorsitz in der Friedhofskommission führt der Bürgermeister, bzw. der von ihm beauftragte Stellvertreter. Die Aufgabe des Schriftführers wird vom Gemeindesekretär oder von einem von diesem beauftragten Beamten der Gemeinde ausgeübt.
Die Friedhofskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die einzelnen Mitglieder haben obige Ämter für 5 Jahre inne. Sie bleiben solange im Amt, bis ihre Nachfolger ernannt worden sind.