Spesenbeitrag für die Schulausspeisung - Schuljahr 2024/2025

Der Spesenbeitrag für die Inanspruchnahme der Schulausspeisung im Schuljahr 2024 / 2025 wurde wie folgt...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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1 Minute

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Der Spesenbeitrag für die Inanspruchnahme der Schulausspeisung im Schuljahr 2024 / 2025 wurde wie folgt festgelegt:

1) Jause:

  1. Euro 1,25.- pro Jause für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 0,50.- pro Jause für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Um die Kaufkraft der Familien zu stärken, wird das 3. Kind einer Familie von der Bezahlung des Beitrages für die Jause befreit;

2) Tägliches Mittagessen:

  1. Euro 55,00.- monatlich für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 36,00.- monatlich für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.

3) Mittagessen an einzelnen Tagen:

  1. Euro 3,30.- für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 2,20.- für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.

4) Allgemeine Informationen:

  • Alle Kinder sind zur Schulausspeisung zugelassen, vorbehaltlich der Einhebung des Spesenbeitrages.
  • Schüler die mindestens einen Monat abwesend sind, sind in diesem Zeitraum von den Kosten befreit. Hierfür ist ein ärztliches Zeugnis oder entsprechendes Dokument in der Gemeinde vorzulegen, ansonsten die Gebühr in Rechnung gestellt wird.
  • Abmeldungen für einzelne Tage werden nicht berücksichtigt.
  • Lehrpersonen die an der Ausspeisung teilnehmen bezahlen dieselben Beträge.
  • Lehrpersonen die an der Ausspeisung teilnehmen und keine Aufsicht haben zahlen Euro 6,50 (MwSt. inbegriffen) pro Essen.

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Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024, 13:47 Uhr

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