Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler Dienst aktiv

Themen
Kategorien

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa - Einschreibung

Für wen

Für Schüler, die Schulen im Gemeindegebiet besuchen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Wenn um einen vergünstigten Tarif für die Nutzung der Schulmensa angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen beizulegen

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Einschreibung kann in folgendem Zeitraum gestellt werden:
Vom 1. Mai bis zum 15. Juni eines jeden Jahres.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schulmensa belaufen sich auf: 

1) Jause:

  1. Euro 1,25.- pro Jause für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 0,50.- pro Jause für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Um die Kaufkraft der Familien zu stärken, wird das 3. Kind einer Familie von der Bezahlung des Beitrages für die Jause befreit;

2) Tägliches Mittagessen:

  1. Euro 55,00.- monatlich für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 36,00.- monatlich für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.

3) Mittagessen an einzelnen Tagen:

  1. Euro 3,30.- für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 2,20.- für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.

Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.

Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.01.2025, 14:50 Uhr