Für die Ausstellung der Parkausweises ist vom Betroffenen ein Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde zu stellen, in welcher er den Wohnsitz hat und ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das von der rechtmedizinischen Abteilung des Sanitätsbetriebs ausgestellt und in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass der Betroffene überhaupt kein oder nur über ein eingeschränktes Gehvermögen verfügt.
Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.
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