Für alle, die in die Wählerlisten dieser Gemeinde eingetragen sind, die mindestens die Oberschulreife erworben haben und die anlässlich von Wahlen die Möglichkeit haben möchten, zum Präsidenten eines Wahlsprengels ernannt zu werden.
In das Verzeichnis der Personen, die als Präsident eines Wahlsprengels geeignet sind, können NICHT eingetragen werden:
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr erreicht haben;
- Bedienstete des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen;
- Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen;
- Ärzte im öffentlichen Dienst;
- Gemeindesekretäre und die Gemeindebediensteten, die im Wahlamt ihren Dienst versehen;
- für die jeweilige Wahl aufgestellte Kandidaten.