Stimmzähler - Eintragung in das Verzeichnis der für das Amt des Stimmzählers geeigneten Personen

Stimmzähler helfen und wirken an den Wahlvorgängen in den Wahlsektionen mit. Dienst aktiv

Für wen

Den Antrag dürfen Bürger stellen, die in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sind und die Schulpflichten erfüllt haben. 

Nicht eingetragen werden dürfen: 

  • Bedienstete des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen; 
  • Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen; 
  • Ärzte im öffentlichen Dienst; 
  • die Gemeindesekretäre und die Gemeindebediensteten, die im Wahlamt ihren Dienst versehen; 
  • die für die Wahl aufgestellten Kandidaten;    
  • Bürger, die es ohne gerechtfertigten Grund unterlassen haben, die zugewiesene Funktion als Stimmzähler auszuüben;

Verurteilte, auch nicht rechtskräftig, für Verbrechen in Zusammenhang mit den Wahlen.  

Beschreibung

Wer daran interessiert ist, sich an den Wahlen als Stimmzähler zu beteiligen, muss einen Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler an das Wahlamt stellen.

So geht's

Es ist ein Antrag auszufüllen, mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder händisch zu unterschreiben und mittels E-Mail an die Gemeinde zu übermitteln. Im Falle einer händischen Unterschrift ist zusammen mit dem Antrag auch die Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellers zu übermitteln. 

Das Antragsformular und die E-Mailadresse werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Was ist notwendig

  • der ausgefüllte Antrag
  • eine digitale Unterschrift oder eine Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellers

Was Sie erhalten

Die Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler und die Möglichkeit, als Stimmzähler bei den Wahlen ernannt zu werden.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler muss innerhalb 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.

Kosten

  • Kostenlos

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Nutzungsbedingungen

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Meldeamt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 Terenten+39 0472 546110info@gemeinde.terenten.bz.it

Verantwortliche Organisationseinheit

Bürgerdienste

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.03.2024, 08:15 Uhr