Verordnung Nr. 9/2011: Winterausrüstungspflicht für Kraftfahrzeuge längs der als Gemeindestraßen klassifizierten Straßen in der Gemeinde Terenten

Die Verordnung der Gemeinde Terenten regelt die Winterausrüstungspflicht für Fahrzeuge.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

24.10.2011

Beschreibung

Die Verordnung schreibt vor, dass alle Fahrzeuge bei Schneefall oder Eisbildung auf den Straßen der Gemeinde Terenten mit Winterausrüstung wie Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein müssen.
Diese Regelung gilt dauerhaft und wird durch entsprechende Straßenschilder bekannt gemacht.
Die Einhaltung der Verordnung wird überwacht und Verstöße können geahndet werden.

Datei

Kontakt

Meldeamt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 Terenten+39 0472 546110info@gemeinde.terenten.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

24.10.2011

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 09:41 Uhr

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