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Dieses Dokument informiert über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft mit Sitz in Bozen und bescheinigt die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68.
16.04.2024
Das Dokument bestätigt, dass der Betrieb der Pflichtaufnahme unterliegt und die gesetzlichen Anforderungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfüllt.
Zuletzt aktualisiert: 27.06.2025, 10:16 Uhr