Die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene können ab dem 1. Februar 2025 bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden.
Der Antrag um Zuweisung von Gästebetten ist auf Stempelpapier abzufassen und von den Bewerbern ordnungsgemäß, bei sonstigem Ausschluss, auszufüllen und in den vom D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445, vorgesehenen Formen (wie in der Antragsvorlage angeführt) zu unterschreiben. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss innerhalb 31.05.2025 entweder an die zertifizierte E-Mail-Adresse: terenten.terento@legalmail.it, gesendet oder im Lizenzamt der Gemeinde persönlich eingereicht werden.
Die Anträge um Zuweisung von Gästebetten werden unter Berücksichtigung der mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 34 vom 16.12.2024 genehmigten Gemeindeverordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene definierten allgemeinen Kriterien und Vorzugskriterien überprüft.
Im Falle von Gleichstand wird der Betrieb vorgereiht, dessen Antrag um Zuweisung zeitlich vorher bei der Gemeinde eingelangt ist.
Die erstellte Rangliste für die Zuweisung der Gästebetten oder die Ablehnung der Anträge um Zuweisung der Gästebetten wird mit Beschluss des Gemeindeausschusses genehmigt.
Antragsformular zum Herunterladen: